Brandschutzschalter sind ein nicht allen geläufiges, aber enorm wichtiges Element im vorbeugenden Brandschutz – sie verhindern schätzungsweise die Hälfte aller Brände in Wohn- und Gewerbeimmobilien, die sonst durch fehlerhafte Elektroinstallation hervorgerufen würden. Das ist viel, vor allem, wenn man bedenkt, dass ein gutes Drittel aller Brände ihre Ursache in der Elektrik haben.
Eigentlich heißen sie „Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung“ oder „Arc Fault Detection Device“ (AFDD). Sie erkennen also Lichtbögen, die vor allem dann entstehen, wenn Kabel brechen oder Klemmen nachgeben und verhindern somit Brände. Dann sucht sich der Strom oft einen Weg an der eigentlichen Kabelführung vorbei, schließt kurz und verursacht – vor allem bei höheren Stromstärken – große Hitze. Resultat: Material schmilzt, es kann zu Schwelbränden kommen. Zwar gibt es Schutzeinrichtungen gegen Überstrom, aber sie lösen nur bei korrekter Erdung schnell genug aus. Und Störlichtbögen entstehen auch ohne Überstrom.
Brandschutzschalter messen über aktive Bauteile stetig den Strom – und erkennen typische Muster in dessen Verlauf, die auf Störlichtbögen schließen lassen. Daraufhin unterbrechen sie selbsttätig den Stromkreis. Besonders tückisch: Gerade bei Niederspannung ist das Risiko hoch, also in den ganz normalen Endstromkreisen, wie sie in fast jedem Raum zu finden sind. Kritisch wird es besonders beim Einsatz von klassischen „Stromfressern“ wie zum Beispiel Heizlüftern.
Selten Pflicht, immer sinnvoll: Brandschutzschalter vermeiden hohe Schäden
Schon vor Jahren hat sich der VDE daher mit dem Thema vertieft beschäftigt und seine Installationsvorschriften überarbeitet. Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Brandschutzschaltern gibt es zwar nicht; kommt es allerdings zum Brand, werden nicht selten erhebliche Werte vernichtet – oder sogar Leben gefährdet. Deshalb lautet die Empfehlung des VDE, die Schalter mindestens dort einzurichten, wo dieses Risiko besonders hoch ist. Dies betrifft zum einen Räume, in denen sich Menschen zum Schlafen aufhalten oder in denen Güter mit unersetzlichem Wert gelagert werden. Zum anderen sind dies feuergefährliche Betriebsstätten sowie Räume, in denen brennbare Stoffe verbaut sind.
In manchen Fällen ist der Einbau sogar Pflicht, etwa bei der Neuinstallation in Alten- und Pflegeheimen, in holz- und papierverarbeitenden Betrieben – und dort wiederum für einphasige Schaltkreise. Die Brandschutzschalter werden in der Regel in den bestehenden Schaltschränken untergebracht, für die natürlich entsprechend Platz bestehen sollte. Nach dem Einbau ist der Nutzer sorgenfrei: die Schalter müssen nicht mehr geprüft werden, weil sie mit Testfunktionen ausgestattet sind. Experten erwarten, dass ein Einbau von Brandschutzschaltern mittelfristig auch aus einem anderen Grund lohnend ist: die Versicherungsprämien könnten entsprechend ermäßigt werden.