90 Prozent unserer Zeit verbringen wir in Gebäuden – und viele einen Großteil davon in Büroräumen. Weil der Mensch helle Umgebungen zum Arbeiten braucht, stellen sich Anforderungen an die elektrische Beleuchtung. Aber wie hell muss es genau sein? 500 Lux? Ja – aber das ist längst nicht alles. Denn der Gesetzgeber achtet mittlerweile sehr darauf, dass Arbeit unseren natürlichen Bedürfnissen möglichst weit entgegenkommt.
Von Natur aus bevorzugt der Mensch Tageslicht. Und das ist fast unglaublich hell: Selbst an einem trüben Wintertag sind 5.000 Lux normal. Scheint im Sommer die Sonne, werden mitunter 100.000 Lux erreicht. Wenn davon gerade einmal zwei Prozent durchs Fenster ins Büro vordringen, gilt das schon als guter Wert – und doch profitieren davon meist nur die Plätze in der vorderen Reihe. In fensterlosen Büros leiden wir auch aus anderen Gründen: Wir haben keinen Bezug zur Außenwelt und wir verlieren den Kontakt zu Biorhythmus und Zeitgefühl. Das kann auf die Stimmung drücken und sogar krank machen.
Tageslicht ist optimal, Kunstlicht unterstützt und steuert
Trotzdem ist es nicht verboten, in Räumen mit wenig Lichteinfall zu arbeiten. Davon abgesehen, dass es ohnehin dunkle Tageszeiten gibt, sind Büroimmobilien nicht selten Bausünden aus unsensiblen Jahrzehnten. Großraumbüros mit enormer Raumtiefe, ungeschickt gesetzte Fenster, dunkle Innenhöfe prägen oft das Bild. Eine gute Beleuchtung ist zwar kein Ersatz für natürliches Licht, kann aber vieles ausgleichen. Dafür muss sie hell genug sein ohne zu blenden und möglichst den Tagesrhythmus unterstützen. Wichtig ist auch, dass sie individuell regelbar ist und die Wahrnehmung nicht verzerrt. Und wie hell ist das jetzt genau?
Zurück also zu den berühmten 500 Lux. Lux ist eine Maßzahl, die Lumen pro Quadratmeter angibt – sie bezeichnet also nicht die Helligkeit einer Leuchte, sondern einer Fläche. Der Grenzwert gilt aber nicht für alle Flächen und alle Situationen, sondern ist das Mindestmaß für die so genannte horizontale Beleuchtungsstärke bei Büro- und Bildschirmarbeit oder Besprechungen. Horizontal heißt: gemessen wird zum Beispiel auf einer Tischfläche oder Tastatur. Bei 500 Lux fällt es den meisten leicht, Papiervorlagen zu lesen und zu bearbeiten. Ältere Menschen brauchen dagegen eher 800 bis 1.000 Lux. Für das Kopieren reichen dem Gesetzgeber 300 Lux.
Horizontale und vertikale Beleuchtungsstärke – was ist das?
Hebt man den Kopf, wird die vertikale Beleuchtungsstärke relevant, mithilfe derer man sich im Raum orientiert, Gesichter zuordnet, Regale einräumt oder Aufschriften liest. Diese muss mindestens ein Drittel der horizontalen Beleuchtungsstärke betragen. Bei dauerhafter Arbeit im vertikalen Bereich, zum Beispiel im Archiv, ist der Mindestwert 200 Lux. In jedem Fall muss es Arbeitnehmern möglich sein, Hindernisse und Gefahrenquellen zu erkennen. Darüber hinaus sollen sie keine scharfen Schatten oder Lichtflecken stören, auch Flimmern oder Spiegelungen können das gesunde Arbeiten beeinträchtigen.
Weil Arbeitgebern die Gesundheit ihrer Beschäftigten wichtig ist, begleiten sie die Einrichtung von Büros immer öfter mit einer Lichtplanung. Zum einen wird das einfallende Tageslicht möglichst gut genutzt, etwa über reflektierende Flächen und Glaselemente. Zum anderen berücksichtigen sie neben einer harmonischen, ausreichend hellen Raumstimmung zusätzliche Lichtquellen an den Arbeitsplätzen.
Lichtplanung berücksichtigt Normen ebenso wie Ergonomie und Wohlbefinden
So können die am Beschäftigten ihren Arbeitsplatz individuell auf ihre Bedürfnisse einstellen – zum Beispiel für das Arbeiten im Stehen oder Sitzen. Lichtstärke und Lichtfärbung wechseln langsam über den Tagesablauf. Und wenn zu viel Licht von außen einfallen sollte, setzt automatische Verschattung ein, etwa über sensorgesteuerte Jalousien. Wir unterstützen diese Konzepte unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften und der Ergonomie. Jede Lichtquelle kann auf die menschlichen Bedürfnisse eingerichtet und auf Wohlbefinden optimiert werden.
Trotzdem gilt: Wer viel bei Kunstlicht arbeitet, braucht gelegentliche Lichtduschen. Schon deshalb ist es immer ein guter Rat, in Pausen an die frische Luft zu gehen – und auch Kantinen und Aufenthaltsräume sollten hell und freundlich gestaltet sein. Kleiner Tipp zum Schluss: Regelmäßiges Fensterputzen kann wahre Wunder wirken, denn verschmutzte Scheiben blockieren bis zu 50 Prozent des Lichteinfalls.
