Beschäftigen Sie mindestens eine Person? Und gibt es bei Ihnen mindestens eine Steckdose? Dann unterliegen Sie der Prüfpflicht nach DGUV V3. Diese Vorschrift gilt für alle Unternehmen und dient dem Schutz ihrer Beschäftigten vor Gefahren im Umgang mit elektrischen Geräten und Anlagen. DGUV steht übrigens für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und V3 ist die Vorschrift Nummer drei. Früher hieß sie BGV A3.

Alle Unternehmer sind in der Pflicht – auch wenn sie es nicht wissen

Auch wenn Sie möglicherweise nur ein Finanzbüro mit einer Halbtagskraft haben oder Freiberufler mit Sekretariat sind: Die Prüfpflicht wird überwacht, Verstöße geahndet. Passiert etwas Schlimmes, drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen. Denn es haftet der Anlagenbetreiber. Sehen Sie also sicherheitshalber einmal nach, welches Prüfdatum auf der Plakette steht – zum Beispiel die, die an Ihrer Kaffeemaschine klebt. Oder an Ihrem Aktenvernichter. Oder Ihrer Spülmaschine.

Da sind keine Plaketten? Ein kleiner Trost: Sie sind nicht alleine. Immer wieder stellen wir fest, dass gerade Kleinunternehmen und Selbständige von der Fülle ihrer Pflichten überrascht und teils auch überfordert sind. Aber es gibt schnelle Abhilfe. Die Prüfung kann kurzfristig durchgeführt werden, dauert bei kleineren Büros nicht sehr lange und kostet auch nicht die Welt.

5 Faustregeln für die DGUV-V3-Prüfung geben wir Ihnen schon einmal mit:

  1. Geprüft werden sowohl die Anlage (also Netze, Sicherungskästen, Verteiler, Schalter, Steckdosen etc.) als auch alle elektrischen Geräte. Das reicht vom Bürostaubsauger bis zur Schlagbohrmaschine, von der Handy-Ladestation bis zum Großkühlschrank. Alles, was einen Stecker hat, wird geprüft, auch Kabel.
  2. Eine Prüfpflicht besteht bei Neuanschaffung oder Veränderung von Geräten und Anlagen, danach in regelmäßigen Abständen. Bei Geräten sollte die Prüfung mindestens einmal im Jahr erfolgen, bei Anlagen reichen meist drei bis vier Jahre. Strengere Vorschriften gelten etwa für medizinische Geräte und solche im Außeneinsatz. Bei mangelhaften Ergebnissen werden die Intervalle verkürzt.
  3. Die Prüfung muss von einer qualifizierten Fachkraft durchgeführt werden. Achtung: Elektriker zu sein reicht nicht immer, man muss auch Erfahrung haben und die Normen und Verfahren kennen.
  4. Die Geräte werden in Augenschein genommen, ausgemessen und nach Funktion geprüft. Fachleute sehen schnell typische Schäden, erkennen Risiken oder Abweichungen.
  5. Zum Schluss wird dokumentiert. Das heißt, Sie bekommen einen Prüfbericht und die abgenommenen Geräte werden mit Plaketten gekennzeichnet. Damit sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Werden Schäden festgestellt, müssen sie natürlich unverzüglich behoben werden.

Warum ist die DGUV-V3-Prüfung so wichtig?

Von schadhaften Elektroinstallationen und -geräten geht potenziell Lebensgefahr aus – immer und grundsätzlich. Bleibt der Schaden aus, ist das reines Glück. Allein ein Drittel aller Gebäudebrände ist auf elektrische Anlagen in schlechtem Zustand zurückzuführen. Es ist kein Wunder, dass der Gesetzgeber hier keinen Spaß versteht.

Es liegt aber auch im Interesse jedes Unternehmens, sichere Elektrik zu nutzen. Besonders nachvollziehbar ist das beim Gebrauch elektrischer Geräte: sie sollten besser keine gefährlichen Stromschlägen austeilen. Weniger im Fokus sind die Gefahren durch Kurzschlüsse. Sie können infolge von Materialermüdung oder Defekten spontan auftreten und setzen in kürzester Zeit eine enorme Hitze frei. Schmorbrände können sich dann über Kabel schnell ausbreiten – und wenn Feuer ausbricht, bleibt oft nicht mehr viel von der unternehmerischen Existenz übrig.

Übrigens gibt es ganz ähnliche Prüfungen auch für Privathaushalte und Wohngebäude. Sie werden nach denselben Richtlinien durchgeführt und sind zwar nicht verpflichtend, aber ebenso sinnvoll. Innungsbetriebe bieten sie unter dem Namen e-Check an.

Alles zum Thema DGUV V3 finden Sie hier: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/787. Noch besser: Wir sprechen darüber.

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